Inspektion ohne Garantieverlust
- Die meisten deutschen Fabrikate haben die klassische Herstellergarantie abgeschafft. Dennoch gewähren zahlreiche Anbieter weiterhin parallel zur Sachmängelhaftung eine vertragliche Garantie. Oder es werden Anschluss- beziehungsweise Mobilitätsgarantien angeboten. Dies sind rein freiwillige Regelungen, die – im Gegensatz zur Sachmängel-Haftung – grundsätzlich auch Einschränkungen oder Vorgaben für den Kunden enthalten dürfen
- Es ist jedoch nach der neuen GVO nicht mehr Pflicht, zum Erhalt der Sachmängelhaftung alle Wartungsarbeiten nur beim Vertragshändler durchführen zu lassen.
- Die Ablehnung von Ansprüchen durch den Händler bzw. Hersteller ist nur möglich, wenn bewiesen werden kann, dass der aufgetretene Mangel aufgrund nicht oder falsch durchgeführter Inspektionsarbeiten entstanden ist. Dies dürfte jedoch in den seltensten Fällen möglich sein.
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